Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 19.10.2012

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   VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802   

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https://dejure.org/2012,33793
VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802 (https://dejure.org/2012,33793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2012 - 8 CS 12.802 (https://dejure.org/2012,33793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 (https://dejure.org/2012,33793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010, mit der ein Grundstückseigentümer verpflichtet wird, auf seinem Grundstück das Durchleiten von Wasser oder Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 28
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.02.1997 - 8 CE 96.3960
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).

    In seiner Entscheidung vom 19. Februar 1997 (BayVBl 1998, 469) hat der Senat hierzu wörtlich ausgeführt:.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Insbesondere darf sie den Eigentümer nicht mehr beeinträchtigen, als es der gesetzgeberische Zweck erfordert (vgl. BVerfGE 52, 1 [29 ff.]; 70, 191 [200 f.]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Insbesondere darf sie den Eigentümer nicht mehr beeinträchtigen, als es der gesetzgeberische Zweck erfordert (vgl. BVerfGE 52, 1 [29 ff.]; 70, 191 [200 f.]).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591

    Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).
  • VerfGH Bayern, 20.03.1981 - 95-VI-80
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 BV) bestehen gegen diese Regelung nicht (vgl. zur öffentlich-rechtlichen Sondernutzung auch VerfGH 34, 55 sowie BayObLG vom 28.4.1980 DÖV 1980, 728 mit Anm. Zippelius DÖV 1980, 923).
  • VGH Bayern, 21.02.2002 - 8 CE 02.271
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
    Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.

    Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.; Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).

  • VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Das Privateigentum des Klägers stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. zum im Wesentlichen gleich lautenden bayerischen Straßen- und Wegerecht: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rz. 9 m.w.N.).

    Über die Verlegung einer Trinkwasserleitung im Straßenkörper, zu dem auch der Straßengrund gehört, und die Durchleitung von Trinkwasser entscheidet auch bei einem gewidmeten, aber (noch) nicht in seinem Eigentum stehenden Straßengrundstück allein der Straßenbaulastträger (vgl. zum Falle einer bis zu 3 m tief zu verlegenden Abwasserleitung BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 13).

    Auch wenn eine im Straßenkörper verlegte Trink- oder Abwasserleitung den Gemeingebrauch im Allgemeinen nicht beeinträchtigt (vgl. § 23 Abs. 1 StrG), berührt ihre Lage dort damit sehr wohl die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 13 Abs. 4 StrG (so zum inhaltsgleichen bayerischen Landesrecht insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 9 bis 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 5. November 2012 (Az. 8 CS 12.802 - juris) entschieden, dass der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung gegen den Grundstückseigentümer nach § 93 Satz 1 WHG grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn die in Anspruch genommene Fläche als öffentliche Straße gewidmet ist.
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Dem Privateigentümer eines als öffentliche Straße gewidmeten Grundstücks steht gegen den Abwasser- und Trinkwasserzweckverband eine actio negatoria wegen ohne Duldungsverfügung nach § 93 WHG und ohne Zustimmung verlegter Abwasser- und Trinkwasserleitung zu (entgegen VGH München, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -).

    Allerdings geht die Widmung in ihren Rechtsfolgen nicht so weit, dass es zum Ausschluss des privatrechtlichen Eigentums am Straßengrundstück kommt und sich dieses nur noch als "leere Hülle" (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 9) darstellt.

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, dass sich die Untergrenze des Straßengrundes in einer Tiefe befinde, jenseits der sich nach straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen Eingriffe nicht mehr auf den Bestand der Straße auswirken können und der Straßenbaulastträger an ihrer Abwehr daher kein Interesse haben kann (Bay.VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 10 m.w.N.; sich darauf beziehend VG Cottbus, Urteil vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 - juris Rn. 20; Häußler, a.a.O., Rn. 14; mit Verweis auf ihn auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 77), kann diese Sicht für den Geltungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes keine Geltung beanspruchen.

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Mit der Widmungsfiktion wird das Grundeigentum in hohem Maße eingeschränkt; es verbleibt weitgehend eine "inhaltslose Hülse" (vgl. Art. 6 Abs. 5, Art. 13 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 BayStrWG; BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.

    Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.; Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.

    Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.; Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    In diesem Fall wäre die Gemeinde als Straßenbaulastträgerin der Orts straße (vgl. Art. 46 Nr. 2, Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) bereits kraft Gesetzes berechtigt, alle Rechte und Pflichten zur Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs auszuüben, die sonst dem Eigentümer zustehen (vgl. Art. 13 Abs. 1 BayStrWG; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 12; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.01.2023 - 8 ZB 22.1862

    Wasserrechtliche Duldungsanordnung für Schutzstreifen

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 47 Abs. 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - NVwZ-RR 2013, 28 = juris Rn. 15; B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 22.2.2022- 8 C 21.2664 - Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Mit der Widmungsfiktion wird das Grundeigentum in hohem Maße eingeschränkt; es verbleibt weitgehend eine "inhaltslose Hülse" (vgl. Art. 6 Abs. 5, Art. 13 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 BayStrWG; BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 8 CS 23.1686

    Duldung von Straßenbaumaßnahmen

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 C 21.2664

    Streitwertfestsetzung von Amts wegen bei unzulässiger Streitwertbeschwerde

  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776

    Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz); vorläufige Besitzeinweisung

  • VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15

    Pflicht des Grundstückeigentümers zur Duldung des Anschlusses des Grundstücks an

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2017 - 9 S 24.16

    Schmutzwassertechnische Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks

  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 8 ZB 11.2367

    Berufungszulassungsverfahren, unsubstanziierte Rüge der Nichtigkeit einer Widmung

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32243
OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11 (https://dejure.org/2012,32243)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 (https://dejure.org/2012,32243)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 7 LA 146/11 (https://dejure.org/2012,32243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm bzgl. Klagebefugnis eines Konkurrenten zur Drittanfechtung der Sperrzeitverkürzung einer Spielhalle; Subjektives Abwehrrecht auf Unterlassung aller objektiv rechtswidrigen Aktivitäten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm bzgl. Klagebefugnis eines Konkurrenten zur Drittanfechtung der Sperrzeitverkürzung einer Spielhalle; Subjektives Abwehrrecht auf Unterlassung aller objektiv rechtswidrigen Aktivitäten der ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 28
  • DÖV 2013, 121
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris, Langtext Rn. 10, und v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 10; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 - und v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, jeweils a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, juris, Langtext Rn. 12).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, juris, Langtext Rn. 12; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2006, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris, Langtext Rn. 10, und v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 10; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 - und v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, jeweils a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 7 LA 65/17

    Enden des Anwendungsbereichs des § 76 VwVfG mit der Fertigstellung des Vorhabens

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 7 LA 15/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2017 - 12 LA 196/16 -, v. 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris, Rn. 34 und v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2017 - 12 LA 196/16 -, v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a.a.O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16

    Achslast; Bekanntmachung; Seitenstreifen; Widmung; Widmungsbeschränkung

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2020 - 12 LA 155/20

    Aktenvollständigkeit; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2020 - 7 LA 17/19

    Anerkannte Stelle; Sprachprüfer; Sprachprüfer für Luftfahrtpersonal

  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 17 K 5099/15

    Subjektives Recht eines Dritten auf einen fehlerfreien Verwaltungsvollzug der

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22

    Auswahlentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20

    Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15

    Begrenzung des Rundfunkbeitragbetrages für gemeinnützige Einrichtungen;

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